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Bist du ein Verbraucher und hast du ein Girokonto? Dann hast du ein Recht auf die Übertragbarkeit dieses Kontos. Möchtest du Genaueres erfahren, lies dieses Info-Blatt oder schau dir die Info-Graphik (Video und Druckversion) und das Memo an.
Unter "Übertragbarkeit" versteht man das Recht, einige oder auch alle Zahlungsdienste deines Kontos sowie den positiven Kontostand auf ein Konto bei einem anderen Finanzdienstleiter zu übertragen. Dabei kann das alte Konto geschlossen werden, muss es aber nicht.
Für den Wechsel gibt es einen vereinfachten Vorgang, der nach höchstens zwölf Arbeitstagen abgeschlossen sein muss.
Im Folgenden werden wir die beiden Konten (das Ursprungs- und das Zielkonto) der Einfachheit halber das "alte" und das "neue" Konto nennen. Auch für die beiden Finanzdienstleister werden wir entsprechend die Wörter "alt" und "neu" verwenden.
Wusstest du, dass... der Oberbegriff "Zahlungskonto" alle Bankkonten, Postbankkonten und sonstigen Produkte einschließt, welche die wichtigsten Zahlungsdienste anbieten (Einzahlen und Abheben von Bargeld, Anweisung und Erhalt von Zahlungen, Nutzung von Zahlungskarten)? Der Oberbegriff "Finanzdienstleister" wiederum bezieht sich auf alle Einrichtungen, welche die Erlaubnis haben, Zahlungskonten anzubieten: Banken, die italienische Post (Bancoposta), Zahlungsinstitute und Institute für elektronisches Geld.
Den Antrag auf Übertragung der Finanzdienste zu stellen bedeutet nicht automatisch, das alte Konto zu schließen. Möchtest du die Beziehung zu deinem alten Finanzdienstleister beenden, musst du sicherstellen, dass dein Konto keine Außenstände aufweist, und die Schließung des alten Kontos zusätzlich zur Übertragung der Finanzdienste explizit beantragen.
Die Finanzdienste können auf ein bereits bestehendes oder auf ein neu zu eröffnendes Konto bei einem anderen Finanzdienstleister übertragen werden. Dabei wird allerdings nicht das Konto selbst mit seinen Bankkoordinaten (IBAN) übertragen: Nur die Finanzdienste und der Kontostand werden auf ein anderes Konto mit eigenen Bankkoordinaten überschrieben.
Schließt du dein altes Konto, denk daran, die neuen Bankkoordinaten zu nutzen, sobald der Wechsel zum neuen Konto abgeschlossen und wirksam ist.
Lies dieses Info-Blatt aufmerksam durch, um deine Rechte zu verstehen und wahrnehmen zu können. Du kannst dich auch direkt an die Finanzdienstleister wenden: Sie haben die Pflicht, dich ausführlich zu beraten und zu betreuen.
Du kannst den Kontowechsel beantragen, wenn du ein Verbraucher bist und ein Zahlungskonto bei einem Finanzdienstleister in Italien hast.
Wusstest du, dass… mit "Verbrauchern" natürliche Personen bezeichnet werden, die nicht im Rahmen einer unternehmerischen, kommerziellen, handwerklichen oder professionellen Tätigkeit handeln?
Das vereinfachte Verfahren zum Kontowechsel wird angewandt, wenn das neue Konto:
Du kannst den Kontowechsel auch dann beantragen, wenn:
Eröffnest du ein neues Konto beim selben Finanzdienstleister oder bei einem Dienstleister, der seinen Sitz nicht in Italien hat, können Zahlungsdienste und Kontostand übertragen werden, aber nicht im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zum Kontowechsel! Du kannst die Finanzdienstleister allerdings bitten, dir die nötigen Informationen zu erteilen und beim Wechsel behilflich zu sein.
Möchtest du ein Zahlungskonto in einem anderen EU-Land eröffnen, kannst du den alten Finanzdienstleister bitten, dir dabei zu helfen und den Kontostand auf das neue Konto zu überweisen. Dabei musst du ihm jedoch vollständige Angaben über den neuen Finanzdienstleister und die Bankkoordinaten des neuen Kontos zur Verfügung stellen.
Auch wenn dein alter Finanzdienstleister ohne dein Zutun einen Teil seiner Kundenbeziehungen, darunter auch deine, als Paket an einen anderen Dienstleister abgibt (etwa bei einem Verkauf der Firma oder einiger Filialen), findet der Kontowechsel nicht im Rahmen des vereinfachten Verfahrens statt. Die Banca d'Italia wird dazu spezifische Anweisungen erlassen, um sicherzustellen, dass für die Kunden trotz Änderung der IBAN und Ersatz der Instrumente zur Inanspruchnahme der Zahlungsdienste (Zahlungskarten, Schecks) die Kontinuität aller Dienste gewährleistet ist.
Alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsdienste, oder auch nur einige, können auf das neue Konto übertragen werden:
Denk daran, dass bestimmte Lastschriften - zum Beispiel bei bestimmten Kreditkarten oder beim Telepass - nicht nach dem vereinfachten Verfahren übertragen werden können. Der neue Finanzdienstleister muss dich darauf hinweisen und kann dir bei den erforderlichen Formalitäten behilflich sein.
Ist das neue Konto nicht ausreichend gedeckt, kann der Kontowechsel negative Konsequenzen (wie Verzugszinsen oder Strafzahlungen) haben, die sich aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung ergeben.
Folgendes ist daher wichtig:
Vergiss nicht, dass es nicht erlaubt ist, Schecks unberechtigt oder bei unzureichender Kontodeckung auszustellen (weitere Infos findest du hier):
Der Kontowechsel kann direkt beim neuen Dienstleister beantragt werden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das Verfahren - unter Mitarbeit des alten Dienstleisters - wie gesetzlich vorgeschrieben und binnen der geltenden Frist durchgeführt wird.
Den Antrag, der zugleich eine Ermächtigung zur Durchführung des Kontowechsels ist, kannst du auf einem speziellen Formular des Dienstleisters stellen. Auch auf der Webseite www.sepaitalia.eu findest du ein solches Formular.
Bei Gemeinschaftskonten muss der Antrag von allen Kontoinhabern unterzeichnet werden.
Der neue Dienstleister hat die Aufgabe, alle Informationen einzuholen, die für die reibungslose Aktivierung der gewünschten Gut- und Lastschriften auf dem neuen Konto erforderlich sind. So braucht er etwa die genauen Daten des Rechtssubjekts, das dir das Gehalt oder die Rente auszahlt, oder der Versorger, deren Rechnungen du per Lastschrift bezahlen möchtest, damit er ihnen deine neuen Bankkoordinaten mitteilen kann. Um einen glatten Ablauf sicherzustellen, kannst du ihm diese Daten mitteilen.
Nach Stellung des Antrags solltest du das Verfahren aufmerksam verfolgen und prüfen, ob alle Gut- und Lastschriften auf dem neuen Konto korrekt aktiviert wurden.
Im Antrag auf Kontowechsel muss das "Wirksamkeitsdatum" angegeben werden, also das Datum, ab dem die Zahlungsdienste auf dem neuen Konto wirksam sein sollen. Es muss mindestens 12 volle Arbeitstage nach dem Datum liegen, an dem der Antrag beim neuen Finanzdienstleister gestellt wurde (siehe unten, Erläuterungen zur Berechnung der Übertragungsfrist).
Am Wirksamkeitsdatum findet der Übergang vom alten auf das neue Konto statt: Nachdem alle regelmäßigen Gut- und Lastschriften bis zum vorhergehenden Tag über das alte Konto abgewickelt wurden, laufen sie ab diesem Datum über das neue Konto. Das Wirksamkeitsdatum ist besonders wichtig, wenn du auch die Übertragung des Kontostands beantragt hast, denn ab diesem Datum ist der Kontostand auf dem neuen Konto aktiv.
Die von dir beantragte Übertragung muss nach maximal 12 vollen Arbeitstagen abgeschlossen sein.
Wird diese Frist nicht eingehalten, hast du das Recht auf eine finanzielle Entschädigung (siehe unten, Wenn etwas nicht läuft).
Zunächst muss der neue Finanzdienstleister deinen Antrag einschließlich sämtlicher Informationen und Dokumente, die zu seiner Ausführung erforderlich sind, erhalten. Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag. Fehlen bei Antragstellung Informationen, Dokumente oder sonstige dir obliegende Formalitäten, beginnt die Frist erst, wenn alles vollständig eingereicht ist. Die 12 Arbeitstage beziehen sich nur auf Wochentage von Montag bis Freitag; Feiertage werden nicht mitgerechnet.
Beispiel: Wenn du am Freitag, den 11. August 2017, den Antrag beim neuen Finanzdienstleister gestellt, alle nötigen Informationen und Dokumente eingereicht und alle dir obliegenden Formalitäten erfüllt hast, beginnt die Berechnung der 12 Arbeitstage am Montag, den 14. August. Da der auf Dienstag fallende 15. August ein Feiertag ist, muss der Kontowechsel spätestens am Donnerstag, den 31. August, wirksam sein. Auf dem Antrag kannst du als Wirksamkeitsdatum also den 31. August 2017 oder ein späteres Datum angeben.
Keiner der beiden Finanzdienstleister (ob alt oder neu) darf dir für den Wechsel Kosten in Rechnung stellen oder dich in irgendeiner sonstigen Form bestrafen.
Ab dem von dir gewünschten Datum (das, wie bereits dargelegt, mindestens 12 Arbeitstage nach dem Datum der Antragstellung zu liegen hat) muss dir der neue Finanzdienstleister die Nutzbarkeit der Zahlungsdienste, deren Übertragung du beantragt hast, sowie die Verfügbarkeit des auf dem alten Konto aktiven Kontostands garantieren.
Der alte Dienstleister darf deine Entscheidung auf keine Weise behindern: Er muss die Kontinuität der Zahlungsdienste bis zum Tag vor dem Wirksamkeitsdatum gewährleisten, darf die mit dem alten Konto verbundenen Zahlungsinstrumente (wie Zahlungskarten und Schecks) nicht blockieren und die Abwicklung des Verfahrens nicht an die Rückgabe dieser Instrumente binden (beachte bitte die oben genannten Hinweise zur Ausstellung von Schecks).
Wenn du es wünschst, muss der alte Finanzdienstleister die auf deinem alten Konto eingehenden Überweisungen 12 Monate lang automatisch und kostenlos auf das neue Konto weiterleiten (siehe Kasten).
Wenn du das Verfahren zum Kontowechsel einleitest, kannst du den alten Finanzdienstleister beauftragen, in den 12 Monaten nach dem Übertragungsdatum alle auf dem alten Konto eingehenden Überweisungen automatisch und kostenfrei auf das neue Konto weiterzuleiten.
Wird die Weiterleitung nicht ausdrücklich beantragt - oder, wenn du sie beantragt hast, nach Ablauf der 12 Monate - kann sich der alte Finanzdienstleister weigern, die Zahlungen auszuführen. Er ist aber verpflichtet, den Zahlungsleistenden oder dich, den Zahlungsempfänger, zu informieren, dass die Überweisung nicht durchgeführt werden konnte.
Neben der Übertragung der Zahlungsdienste kannst du auch die Schließung des alten Kontos beantragen. Jeder Verbraucher hat das Recht, seine Kontobeziehungen jederzeit einzustellen, ohne Gebühren oder Vertragsstrafen bezahlen zu müssen.
Der Antrag auf Schließung des alten Kontos kann direkt in den Antrag auf Kontowechsel eingefügt werden, die du dem neuen Finanzdienstleister vorlegst. In diesem Fall gilt die Übertragungsfrist auch für das Kontoschließungsverfahren.
Ist eine Kontoschließung nicht möglich (zum Beispiel bei negativem Kontostand), muss der alte Finanzdienstleister dich umgehend über diese Unmöglichkeit informieren und trotzdem bedingungs- und kostenlos alle Maßnahmen einleiten, die zur Übertragung der Zahlungsdienste binnen der vorgesehenen Frist notwendig sind.
In jedem Fall kannst du den alten Finanzdienstleister bitten, dich ausführlich zu informieren, was zur Schließung des Kontos zu tun ist und wie viele Tage insgesamt dafür nötig sind.
Beantragst du einen Kontowechsel, sind beide Dienstleister (der alte und der neue) verpflichtet, durch ihre Zusammenarbeit eine reibungslose Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten und dir bei seiner Einleitung behilflich zu sein.
Alle Dienstleister - Banken und sonstige Anbieter von Zahlungsdiensten - müssen den Verbrauchern kostenlos Informationen zum Kontowechsel erteilen. Ziehst du einen Wechsel des Finanzdienstleisters oder die Übertragung einiger oder aller Zahlungsdienste auf ein anderes Konto in Betracht, muss das Personal der Finanzdienstleister dir alle nötigen Informationen erteilen und nach deiner Entscheidung beim Ausfüllen der Anträge und beim Einleiten des Verfahrens behilflich sein.
Bevor du dein Konto und insbesondere den Dienstleister wechselst, versichere dich, dass du tatsächlich ein Konto ausgewählt hast, das deinen Bedürfnissen besser gerecht wird und/oder kostengünstiger ist.
Überlege, welche Vor- und Nachteile deine Wahl mit sich bringen könnte. Ist mit deinem Girokonto zum Beispiel ein Wertpapierkonto verbunden (also ein Vertrag für die Hinterlegung und Verwaltung von Finanzinstrumenten), so besprich mit dem Finanzdienstleister, welche Folgen ein Wechsel des Referenzkontos hätte und wie auch die Wertpapiere eventuell auf das neue Konto zu übertragen sind.
Denk daran, dass du mit der Einstellung deiner Kontobeziehung auch das Recht verlieren könntest, damit verbundene Zusatzdienste (wie etwa eine Versicherungspolice) oder Vergünstigungen bei anderen Diensten (etwa bei einem Kredit) in Anspruch zu nehmen. Prüfe, was die Klauseln deines Vertrags vorsehen, und bitte deinen Finanzdienstleister um alle nötigen Erläuterungen.
Wird das Kontowechselverfahren nicht im vorgesehenen Zeitraum abgewickelt, steht dir für die Verspätung automatisch eine pauschale Entschädigung von 40 Euro zu. Hinzu kommt für jeden Tag Verspätung ein Aufschlag, der sich nach dem Kontostand auf deinem alten Konto richtet.
Die Entschädigung muss der für die Verspätung verantwortliche Finanzdienstleister dir unverzüglich überweisen (ein Antrag deinerseits oder eine förmliche Verzugsanzeige sind nicht erforderlich).
Der Aufschlag berechnet sich so: Der Kontostand vom Tag der Antragstellung wird mit dem maximalen Schwellenwert für den Wucherzins des betreffenden Quartals multipliziert. Das Ergebnis wird mit der Anzahl der Verspätungstage multipliziert und durch 365 geteilt.
Wusstest du, dass... der Schwellenwert für den Wucherzins in der Verordnung zur Wuchervermeidung definiert ist und - in Finanzierungskategorien und Betragsklassen unterteilt - alle drei Monate vom Wirtschafts- und Finanzministerium und von der Banca d'Italia veröffentlicht wird (link)?
Ein Beispiel: Beträgt der Kontostand am Tag der Antragstellung 8.000 Euro, der Schwellenwert für den Wucherzins im entsprechenden Quartal 27% und die Verspätung 7 Tage, summiert sich die Entschädigung auf 81,42 Euro:
40 Euro + [(Wucherzins-Schwelle x Kontostand) x (Tage Verspätung: 365)], also:
40 + [(0,27 x 8.000) x (7 : 365)] = 81,42 Euro
Bei Verspätungen oder Beeinträchtigungen kannst du bei den Finanzdienstleistern schriftlich Beschwerde einlegen.
Bekommst du keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an Schlichtungsstellen wie den Schiedsrichter für das Banken- und Finanzwesen Arbitro Bancario Finanziario (ABF) oder an die Justiz wenden.
Selbst wenn du bereits die automatische Entschädigung für eine Verspätung oder sonstige Beeinträchtigungen erhalten hast, schließt dies nicht die Möglichkeit aus, Schadenersatz für weitere - und zwar nicht nur für vermögenswirksame - Schäden zu beantragen.
Denk daran: Wenn du meinst, dass die Finanzdienstleister ihre oben beschriebenen Pflichten nicht erfüllt oder sich nicht korrekt verhalten haben, kannst du bei der Banca d'Italia Beschwerde einlegen.
Für Informationen zu den häufigsten Bank- und Finanzprodukten und zu deinen Rechten kannst du die Leitfäden in einfachen Worten der Banca d'Italia zu Rate ziehen.